Diskussionsabend mit Helge Jansen

Unzertrennlich: Küstenschutz und Sylt. Seit Jahrzehnten gelten Sandaufspülungen und Sandvorspülungen als die nachhaltigste Methode, die Nordseeinsel vor weiteren Landverlusten zu schützen. Verantwortlich für die Küstenschutzmaßnahmen ist das Land Schleswig-Holstein. Helge Jansen, Vorsitzender der Stiftung Küstenschutz Sylt, erzählt im Interview über die praktische Arbeit der Stiftung und wirbt für die Teilnahme an dem Diskussionsabend »Was tust du für den Schutz der Insel Sylt?« am 3. November um 18 Uhr im Erlebniszentrum Naturgewalten. Anmelden kann man sich per E-Mail an melanie.steur@naturgewalten-sylt.de.

Helge Jansen, Vorsitzender der Stiftung Küstenschutz Sylt

Herr Jansen, gleich die provokative Untergangsfrage zum Einstieg: Wie lange gibt es Sylt noch?
Wenn man keine Küstenschutz betreiben würde, wäre dies Insel den Naturgewalten, wie Stürmen, Regen und Windn ausgesetzt und diese würden an Sylt nagen sowie nach und nach Teile abtragen oder fortspülen. Es würde lange brauchen bis die Insel nicht mehr da ist. Doch der Lebensraum würde immer kleiner werden.

Das heißt, ohne die Küstenschutzmaßnahmen wie Vor- und Aufspülungen, Lahnungsbau und Sandfangzäune sähe es tatsächlich nicht sonderlich gut aus?
Dazu sind noch die Deiche und Deckwerke zu zählen. Alle diese Maßnahmen gehören zum Küstenschutz. Seit etwa 400 Jahren kümmert man sich um Schutzmaßnahmen auf der Insel. Diese waren und sind erfolgreich. Man muss sich stetig bemühen, die Insel zu erhalten.

Verantwortlich für die Küstenschutzmaß- nahmen ist das Land Schleswig-Holstein. Welche Aufgaben hat die Stiftung Küstenschutz?
Finanziert sie die Arbeiten?
Die Stiftung hat in den letzten 15 Jahren viele Spenden gesammelt und bei einer Bank fest angelegt. Die Satzung gibt die Regel vor, dass nur aus dem Ertrag, das aus dem Spenden-Kapital erwirtschaftet wird, Ausgaben finanziert werden. Das sind jährlich etwa 20.000 Euro. Im Aufsichtsrat wird entschieden, welche Maßnahmen das sind. Die Stiftung steht im Auftrag, die Menschen auf der Insel über die Notwendigkeit des Küstenschutzes zu informieren, und sie darf auch Maßnahmen zum Küstenschutz auf privatem Grund fördern. Hierzu ist eine Antragstellung erforderlich.

Am 3. November findet um 18 Uhr eine Diskussionsveranstaltung im Erlebniszentrum Naturgewalten statt. Wer ist eingeladen und was erwartet die Gäste?
*Alle Bürger auf der Insel sind zu dieser Veranstaltung eingeladen. Mit zwei Impulsreferaten wollen wir die Teilnehmer auf ein Gespräch einstimmen. Danach werden wir sehen, wie sich die Frage-und-Antwort-Situation entwickelt.