Andreas-Peter-Jensen-Stiftung
unterstützt Ideen
Auch in diesem Jahr macht die Andreas-Peter-Jensen-Stiftung wieder Fördermittel für Kinder- und Jugendprojekte auf Sylt verfügbar. Bis zum 31. März können Anträge eingereicht werden – sowohl von jungen Menschen selbst als auch von Gruppierungen, Vereinen, Institutionen und Verbänden der Kinder- und Jugendarbeit auf der Insel. Gefördert werden auch Projekte aus der offenen Jugendarbeit. Ausgenommen bleiben gewerblich ausgerichtete Träger und Einrichtungen.
Kinder- und Jugendprojekte auf Sylt werden durch die Andreas-Peter-Jensen-Stiftung gefördert.
Bei der Antragstellung sollten die wesentlichen Eckpunkte des Projekts klar dargestellt werden: Wer stellt den Antrag? Wofür wird die Förderung benötigt und in welcher Höhe? Wie gestaltet sich der gesamte Finanzierungsplan? Zudem ist dem Antrag ein Nachweis der eigenen Gemeinnützigkeit beizufügen, da die Stiftung ausschließlich gemeinnützige Vorhaben unterstützt.
Alle eingereichten Ideen werden Anfang April vom Stiftungsrat geprüft. Auf Grundlage der Empfehlung des Rates entscheidet der Kreistag darüber, welche Projekte aus den Mitteln der Stiftung finanziell unterstützt werden.
Die Andreas-Peter-Jensen-Stiftung ist eine gemeinnützige, örtliche Stiftung des Kreises Nordfriesland, die Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Sie beruht auf dem letzten Willen des Stifters, der die Jugendwohlfahrt auf Sylt nachhaltig fördern wollte. Mehrere Kreistagsmitglieder entsendet der Kreistag in den Stiftungsrat, um die Vergabe der Mittel zu begleiten.
Anträge und weitere Auskünfte richten Interessierte an die Andreas-Peter-Jensen-Stiftung, z. Hd. Bernd Petersen, Marktstraße 6, 25813 Husum. Nähere Informationen erteilt er telefonisch unter 04841/67413 oder per E-Mail an bernd.petersen@nordfriesland.de.


