Welche Karte berechtigt zum Busfahren?
Mittlerweile nutzen inselweit mehr als 60 Vermietpartner wie Tourismusservice, Appartmentagenturen, Hotels und Pensionen mit insgesamt über 10.000 Betten das Angebot der Sylter Verkehrsgesellschaft (SVG).
Achtung: Gästekarten sind ausschließlich mit diesem Logo als Fahrschein in den Bussen der SVG gültig.
Unter Vorlage derer Gästekarte können Gäste inselweit ohne zusätzliche Zahlung alle Linienbusse auf Sylt nutzen. Dies machen Kooperationsverträge zwischen Vermieter und der SVG möglich. Als Fahrausweise gilt ein digitales Ticket, das bei Anreise vom Vermieter auf das Smartphone der Urlauber überspielt wird, ein extra ausgestellter Fahrausweis oder die jeweilige Gästekarte.
Bei den vielen in Umlauf befindlichen Gästekarten kommt es jedoch immer wieder zu Missverständnissen. Nur die mit dem »SyltGo! Mobility Partner«-Logo beschrifteten Gästekarten gelten als Fahrausweise! Alle anderen Aussteller haben keine Kooperation mit der SVG, so dass das Busfahren nicht eingeschlossen ist. Deshalb bittet die SVG, dass die nicht teilnehmenden Vermieter ihre Gäste darauf hinweisen, um Enttäuschungen und unliebsame Diskussionen im Bus zu vermeiden.


