Beschluss der
Gemeindevertretung Sylt
Vergangenen Donnerstag hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt mit 26 Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung den Beschluss zur Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Bürgermeister Nikolas Häckel gefasst. Dabei geht es nicht um die Person Nikolas Häckel, sondern um schwere Mängel in der Amtsführung. Einige der Gründe: Die bestehende Haushaltsmisere hat großen Schaden für die Gemeinde und den Amtsbereich verursacht. Die nicht erfüllte Informationspflicht und eine mangelnde Kommunikationsstruktur sorgen fortlaufend für Misstrauen. Es besteht ein schwer gestörtes Vertrauensverhältnis zu den Amtsgemeinden, eine unzureichende Teilnahme an insularen Ausschüssen und Gremiensitzungen sowie Mängel in der Personalführung.
Am 29. September entscheiden die Wähler*innen der Gemeinde Sylt, ob Nikolas Häckel im Amt bleibt.
Darüber hinaus hat die Gemeindevertretung das Verbot zur Fortführung seiner Dienstgeschäfte mit 25 Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung beschlossen. Damit soll ebenfalls dem zerrütteten Vertrauensverhältnis zwischen der Selbstverwaltung und Bürgermeister Rechnung getragen werden. Es soll verhindert werden, dass die Funktionsfähigkeit der Gemeindeverwaltung hierdurch in Frage gestellt wird. Diese Entscheidung dient folglich der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung.
Das beschlossene Abwahlverfahren ist weiterhin sowohl sachlich als auch rechtlich unabhängig von der Überprüfung auf Dienstunfähigkeit durch den Hauptausschuss der Gemeinde Sylt zu betrachten. Es handelt sich hierbei nach wie vor um zwei unterschiedliche und unabhängige Vorgänge, die parallel stattfinden.
Aufgrund des beschlossenen Verbots zur Ausübung der Dienstgeschäfte ruht die Entscheidung über den Antrag auf Wiedereingliederung von Bürgermeister Nikolas Häckel während der Dauer des Abwahlverfahrens. Als Wahltag für das Abwahlverfahren ist der 29. September vorgeschlagen und mit 28 Ja-Stimmen beschlossen worden.