Sonn- & Feiertagsshopping

Tolle Neuigkeiten: Bäderregelung
bis 2028 verlängert

Die im Dezember 2023 auslaufende Bäderverordnung wird unverändert um weitere fünf Jahre verlängert. »Damit hat insbesondere der Einzelhandel in den Bäderorten Planungssicherheit bei den Öffnungsmöglichkeiten an Sonn- und Feiertagen«, betonte Wirtschafts- und Tourismusminister Claus Ruhe Madsen. Nach der neuen und alten Regelung dürfen die Geschäfte in 95 ausgewählten Städten und Gemeinden – darunter auch die Insel Sylt – an Sonn- und Feiertagen für sechs Stunden innerhalb eines Zeit-Korridors von 11 bis 19 Uhr öffnen. Dies gilt für die Zeiträume vom 17. Dezember bis zum 8. Januar und vom 15. März bis zum 31. Oktober. Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs können verkauft werden. Möbel- und Autohäuser, Baummärkte und Fachmärkte für Elektrogroßgeräte dürfen ausdrücklich nicht öffnen.