Zuschussanträge für die Gewährung von Jugendpflege- und Sportmitteln für das Jahr 2020 nimmt die Gemeinde Sylt bis zum 31. März entgegen.

Unter Vorbehalt des noch zu verabschiedenden Haushalts für das aktuelle Jahr stellt die Gemeinde Sylt Haushaltsmittel im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zur Förderung der Jugendarbeit (Jugendpflegemittel) und zur Förderung des Sports (Sportmittel) bereit. Beide Zuwendungsarten werden auf Antrag gewährt, unabhängig von Förderungen Dritter. 

Die Anträge sind spätestens bis zum 31. März beim Amt für Inneres und Bildung der Gemeinde Sylt in der Andreas-Nielsen-Straße 1 in Westerland einzureichen. Zum einen gibt es die Möglichkeit, einen Grundbetrag für die allgemeine Gruppen- oder Vereinsarbeit zu erhalten. Dieser berechnet sich nach der Anzahl der Mitglieder aus der Gemeinde Sylt bis 25 Jahre. Daneben können beispielsweise auch Förderungen für Jugendfahrten, Ferienaktionen, Teilnahme an Sportwettkämpfen oder für besondere Anschaffungen beantragt werden. Die Mittelverwendung ist jeweils bis Ende Januar des darauf folgenden Jahres schriftlich nachzuweisen. 

Die neuen Antragsvordrucke sowie die Richtlinien sind online unter www.gemeinde-sylt.de oder im Westerländer Rathaus bei Birgit Kühne unter Telefon 04651/851211 sowie per E-Mail birgit.kuehne@gemeinde-sylt.de erhältlich.