Sylter Welle und Syltness Center

2G-Plus-Regel bei Badespaß,
Sauna und Wellness

Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein sieht Verschärfungen für Geimpfte und Genesene in verschiedenen Freizeitbereichen vor – unter anderem auch in Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Wasserratten haben in der Erlebniswelt der Sylter Welle viel zu entdecken. Wer einfach nur seine Bahnen ziehen möchte, findet im Sportbecken mit zwei Sprungtürmen seinen Lieblingsort – und genießt beim Schwimmen einen Panoramablick auf das weite Meer. Spaß kommt auch nicht zu kurz: Das Wellenbecken und der Strömungskanal bereiten ein rauschendes Vergnügen, während sich die Kleinen im Schwimmbecken mit Wikingerschiff austoben können. Spannung und Nervenkitzel garantieren die drei Riesenrutschen. Ab sofort gilt in der Sylter Welle und im Syltness Center die 2G-Plus-Regel: Geimpfte und Genesene brauchen zusätzlich zum 2G-Status einen offiziell anerkannten Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Das Badevergnügen in der Sylter Welle ist nur noch mit einem negativen Antigen-Schnelltest möglich. (Foto: Lars Jockumsen)

Beide Nachweise sowie ein gültiges Ausweisdokument müssen beim Zutritt vorgelegt werden. Ausnahme: Medizinisch notwendige Anwendungen im Syltness Center sind für ungeimpfte Personen, die nachweislich nicht geimpft werden können oder dürfen, unter Vorlage eines maximal 48 Stunden alten negativen PCR Tests möglich. Die nächste Testmöglichkeit für Antigen-Schnelltests ist das Testzentrum im Syltness Center. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Sonnabend und Sonntag von 9.30 bis 15.30 Uhr. Alle aktuellen Informationen sind auch online unter www.sylterwelle.de und www.syltnesscenter.de zu finden. Telefonisch ist der Insel Sylt Tourismus-Service montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter 04651/9980 erreichbar.