140.000 Euro für St. Severin

Geldsegen für Denkmalschutz

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms Mittelzuwendungen in Höhe von 140.000 Euro für die Sanierung der Keitumer St.-Severin-Kirche bewilligt. »Mit den 140.000 Euro, die für die St.-Severin-Kirche zu Keitum auf Sylt bewilligt wurden, wird eine entscheidende Finanzierungslücke geschlossen. Immerhin wird damit die Hälfte der angefallenen Mehraufwendungen für die umfangreichen Sanierungsarbeiten abgedeckt: Hierzu zählen die Instandsetzung des Dachstuhls, eine umfangreiche Innensanierung sowie die Instandsetzung der Außenanlagen, wie auch des ›Weges der historischen Steine auf dem Friedhof am Meer‹. Diese Zuwendung ist umso bemerkenswerter, da im Jahr 2016 bereits 465.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm nach Sylt und damit nach Nordfriesland flossen. Es bedarf eines zähen Einsatzes auch meiner Fraktionskollegen im Haushaltsausschuss, um Fördergelder für das gesamte Bundesgebiet auch an die Westküste nach Nordfriesland zu lenken. Aber dieser Einsatz lohnt sich«, sagt die Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland/Dithmarschen-Nord Astrid Damerow. Neben der Kirche St. Severin erhält auch die Breklumer Kirche Bundeszuschüsse für Sanierungsarbeiten.

Die St.-Severin-Kirche erhält 140.000 Euro für Sanierungsarbeiten. 

Laut Astrid Damerow leistet die finanzielle Hilfe des Bundes damit einen entscheidenden Beitrag für den Erhalt zweier historischer, nordfriesischer Kirchen für die kommenden Generationen. Die aus dem frühen 13. Jahrhundert stammende spätromanische Kirche St. Severin, wie auch die um 1200 erbaute spätromanische Breklumer Kirche sind nicht nur Mittelpunkt zweier lebendiger Kirchengemeinden sondern als historische Hauptkirchen der Insel Sylt sowie der Nordergoesharde bedeutende, kulturhistorische Aushängeschilder für Nordfriesland und das Land Schleswig-Holstein.